Lüftungsanlage gegen Viren

richtige Lüftung in der Corona-Pandemie
Lüften trägt zur Förderung der Gesundheit bei, denn durch frische Luft steigt die Konzentrationsfähigkeit und das gesamte Wohlbefinden. Darüber hinaus ist in der Corona-Pandemie die Lüftung eine der bedeutendsten Maßnahmen, um das Ansteckungsrisiko zu senken. Wir erklären Ihnen, warum der regelmäßige Luftaustausch vor einer Corona-Infektion schützen kann, und geben praktische Tipps zum richtigen Lüften in Corona-Zeiten. 

 Überblick

Warum ist die Lüftung zum Schutz gegen Corona wichtig?

Eine Ansteckung mit dem Coronavirus erfolgt über Tröpfchen und Aerosole in der Luft, die von infizierten Personen über den Mund und die Nase abgegeben werden. Die Tröpfchen besitzen üblicherweise einen Durchmesser von mehr als 5 µm und werden vor allem beim Husten, Niesen und Sprechen freigesetzt. Anschließend sinken die relativ schweren Tröpfchen zu Boden oder setzen sich auf Gegenständen ab. Daher ist eine Tröpfchen-Infektion nur im direkt räumlichen Umfeld einer infizierten Person möglich.
Aerosole verteilen sich dagegen in der gesamten Raumluft und können dort über mehrere Stunden verbleiben. Die winzigen Partikel werden bereits bei der Atmung in großen Mengen freigesetzt und bergen ein hohes Ansteckungsrisiko. Um die Tröpfchen- und Aerosolkonzentration im Innenraum zu verringern, sollten Sie regelmäßig lüften. Durch den Luftaustausch werden Viren und Bakterien nach draußen befördert und das Infektionsrisiko sinkt.

Weitere Infos zu Aerosolen

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Corona & Lüftungsanlage: Welche Anforderung sollte die Raumluft erfüllen?

Die Luftqualität in einem Raum ist abhängig von der Anzahl der Personen, der ausgeführten Tätigkeiten und der Menge der frischen Zuluft. Für eine optimale Innenraum-Luftqualität können Sie diese Werte berücksichtigen:
Der normale CO2-Grenzwert für Innenräume beträgt 1.000 ppm. Wird dieser Wert überschritten, sollte der Raum gelüftet werden, um die CO2-Konzentration zu reduzieren. Zur Senkung des Corona-Infektionsrisikos empfiehlt das RKI, bereits bei einer CO2-Konzentration von 750 bis 800 ppm die Raumluft auszutauschen. Um den richtigen Zeitpunkt für eine Stoßlüftung zu ermitteln, können Sie ein CO2-Messgerät nutzen. Dieses sollte zentral im Raum aufgestellt werden und zeigt mithilfe einer Ampel am Gerät an, wenn der voreingestellte kritische Grenzwert erreicht ist.
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Bei einer kontrollierten Lüftungsanlage findet hingegen dauerhaft ein Luftaustausch statt, sodass diese Messwerte gar nicht erst erreicht werden sollten. Der Luftvolumenstrom eines Lüftungsgeräts gibt dabei an, wie viel Luft pro Stunde ausgetauscht wird. Der Mindestluftvolumen für eine Person sollte 29 m3/h betragen. Noch effektiver kann ein Außenluftvolumenstrom von 50 m3/h sein. Der Wert ist auch abhängig von der Tätigkeit der Personen. Bereits bei geringen Belastungen erhöht sich die Atemfrequenz deutlich, wodurch mehr CO2 und Aerosole ausgestoßen werden. Daher sollte der Luftvolumenstrom nicht nur an die Anzahl der Personen, sondern auch an die Tätigkeiten angepasst werden.
Dazu können Sie sich an diesen Vorgaben der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gewerbe (BGN) orientieren:
Aktivität empfohlener Luftvolumenstrom [m3/h pro Person]
Entspanntes Stehen  35
Leichte, überwiegend sitzende Tätigkeit  35
Stehende Tätigkeit I: Geschäft, Labor, Leichtindustrie  46
Stehende Tätigkeit II: Verkäufer, Haus- und Maschinenarbeit  58
Schwerarbeit an Maschinen  81
Körperlich schwere Arbeit und Sport  171
Die optimale Luftfeuchtigkeit für Innenräume liegt bei 40 bis 60 %. Studien zu anderen Krankheitsviren zeigen, dass diese sich bei einer mittleren Luftfeuchtigkeit schwerer übertragen. Daher ist anzunehmen, dass dies möglicherweise auch auf das Coronavirus zutrifft. Belege dafür gibt es noch nicht, dennoch können Sie eine Luftfeuchtigkeit von 40 bis 60 % für Ihre Räume anvisieren – auch diese lässt sich mit Hilfe von Lüftungsanlagen mit integriertem Feuchtesensor entsprechend überwachen. Dieser Feuchtegrad fördert zusätzlich die Wohngesundheit, denn zu trockene Luft kann Augen und Schleimhäute reizen, während zu feuchte Luft das Schimmelrisiko erhöht.
Luftbude Tipp:
Ein Lüftungskonzept gibt Aufschluss darüber, welche Luftwechselrate im Gebäude notwendig ist. So können Sie besser einschätzen, welche Lüftungsmaßnahmen umgesetzt werden sollen. Gern unterstützen wir Sie bei der Erstellung eines Lüftungskonzepts und der Planung einer passenden Lüftungslösung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein kostenfreies Beratungsgespräch.

Lüften gegen Corona: Lüftungsanlage, Fensterlüftung und Luftreiniger Lorem

Die einfachste Art des Lüftens ist die Fensterlüftung. Für einen optimalen Luftaustausch empfehlen wir, mehrmals am Tag für drei bis zehn Minuten stoßzulüften. Öffnen Sie dazu die Fenster vollständig, lassen Sie die frische Außenluft einströmen und die Aerosol-belastete Raumluft nach außen ziehen. Am besten funktioniert der Luftaustausch zudem mit einer Querlüftung. Dafür können Sie zwei gegenüberliegende Fenster öffnen. Halten Sie die Raumtür dabei geschlossen, damit sich mögliche Viren nicht im restlichen Gebäude verteilen. Dauerhaft gekippte Fenster bieten keinen ausreichenden Luftaustausch und sollten daher vermieden werden.

Klassenzimmer und Büros können für einen absoluten Mindestluftwechsel alle 20 Minuten sowie direkt vor dem Unterrichts- bzw. Arbeitsbeginn für etwa 15 Minuten gelüftet werden. In den Pausen sollten Sie die Räume durchgehend lüften, um so das Corona-Infektionsrisiko weiter zu senken. Außerdem empfiehlt sich das Lüften nach jedem Husten oder Niesen. Damit werden Aerosole direkt abtransportiert. Grundsätzlich gelangt die Fensterlüftung allerdings bei einem Klassenzimmer mit 20-30 Personen an ihre Grenzen aufgrund des vergleichsweise niedrigen Luftaustauschs.
Sie können zwischen einer dezentralen und zentralen Lüftungsanlage wählen. Im Gewerbe sowie in öffentlichen Räumen ist eine zentrale Lüftungsanlage notwendig. In Wohngebäuden können Sie mit beiden Lüftungssystemen den erforderlichen Luftwechsel gut erreichen. Wir haben Ihnen den ausführlichen Vergleich beider Lüftungsanlagen in einem separaten Ratgeber aufbereitet. Mit einer zentralen Lüftungsanlage profitieren Sie kontinuierlich von einer optimalen Luftqualität. Das Lüften im Büro, in Klassenzimmern, Gasträumen oder anderen öffentlichen Einrichtungen erfolgt automatisch und lässt sich genau auf den benötigten Luftwechsel abstimmen. So müssen Sie sich keine Gedanken um die regelmäßige Fensterlüftung machen.
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Der Vorteil einer zentralen Lüftungsanlage bei der Eindämmung von Corona-Infektionen sind die getrennten Zu- und Abluftkanäle. Die verbrauchte Luft strömt über die Abluft nach außen und kommt dabei nicht mit der frischen, schadstoff- und virenfreien Luft in Berührung. Manche zentralen Lüftungen in Büros oder in der Gastronomie arbeiten allerdings auch mit Hilfe der Umluft. Dabei wird ein Teil der Abluft über eine Umluftklappe der Zuluft beigemischt. So können sich Aerosole wieder im Raum verteilen. Um das zu verhindern, sollten Sie die Umluftfunktion Ihrer Lüftungsanlage ausstellen. Lässt sich die Umluft nicht abschalten, sollten Sie die Luft mit einem integrierten Filter gründlich reinigen oder auf ein anderes Lüftungsmodell setzen.
Luftbude Tipp:
Wenn Sie eine Lüftung mit CO2-Steuerung besitzen, können Sie den Grenzwert auf 400 ppm einstellen. Das entspricht dem CO2-Gehalt der Außenluft und die Umluftklappe bleibt automatisch geschlossen.
Als Filter in Ihrer Lüftungsanlage können Sie einen HEPA-Filter der Klasse H13 oder H14 oder einen Feinstaubfilter der Gruppe ISO ePM1 > 70 % (ehemals F8) oder ISO ePM1 > 80 % (ehemals F9) einsetzen. Ein HEPA-Filter entfernt alle Schwebstoffe, unter anderem Viren, aus der Luft und kann damit einer Corona-Ausbreitung entgegenwirken. Mit einem Feinstaubfilter können Sie die Virenlast zumindest auf ein Minimum reduzieren. Die Filter können Sie auch bei getrennter Zu- und Abluft nutzen, um die Raumluft zu reinigen, bevor sie nach außen geleitet wird. Außerdem empfehlen wir Ihnen, die Betriebsdauer der Lüftungsanlage zu verlängern. Zwei Stunden vor und nachdem sich Personen in einem Raum aufgehalten haben, sollten Sie die Lüftung anschalten. In dauerhaft belegten Räumen können Sie die Lüftungsanlage durchgehend laufen lassen. Auch über Nacht kann die Anlage auf der minimalen Stufe arbeiten.
Einige Lüftungsanlagen besitzen einen Enthalpie-Wärmetauscher. Dieser kann Feuchtigkeit aus der Abluft zurückgewinnen. Wenn Ihre Lüftungsanlage so eine Befeuchtungsfunktion besitzt, sollten Sie die Luftfeuchtigkeit auf 40 bis 60 % einstellen. Auch die regelmäßige Wartung der Lüftungsanlage ist entscheidend für die Eindämmung des Coronavirus. In dieser besonderen Situation können verkürzte Wartungsintervalle von Vorteil sein.

Für den Filterwechsel tragen Sie am besten Schutzausrüstung (z. B. FFP2-Atemschutzmaske, Schutzbrille, Einweghandschuhe), da sich im Filter noch aktive Viren befinden können. Packen Sie den Filter anschließend in einen Müllsack und verschließen Sie ihn. Die Reinigung der Lüftungskanäle sollte von einer Fachfirma durchgeführt werden.
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Zudem können für die Lüftung in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Büros oder Gaststätten zusätzliche Anforderungen an die Lüftung gelten. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie in unseren Ratgebern:

Luftreinigerwälzen die Raumluft mithilfe eines Gebläses um und filtern dabei Schadstoffe aus der Luft. Dabei können Verunreinigungen zurückbleiben und es wird keine frische Luft zugeführt. Daher sind Luftreiniger allein nicht ausreichend für das Lüften in der Corona-Pandemie. Sie können allerdings als ergänzende Maßnahme zur Fensterlüftung oder zur Lüftungsanlage dienen. Außerdem sollte der Luftdurchsatz des Gerätes groß genug sein, um die Raumluft in einem angemessenen Zeitfenster vollständig umwälzen zu können. Auch für Luftreiniger ist ein H13 oder H14 HEPA-Filter oder ein ISO ePM1 80 % Filter zu empfehlen. Achten Sie darauf, den Filter regelmäßig zu wechseln und dabei Schutzkleidung zu tragen. Achten Sie vor allem auf den Filtergrad und setzen Sie auf Luftreiniger, die besonders kleine Partikel (Aerosole) aus der Raumluft filtern können.
Achtung:
Einige Luftreiniger arbeiten anstelle eines Filters mit UV-C-Strahlung, die Mikroorganismen abtötet. Andere nutzen Ozon oder UV-Licht zur Luftreinigung. Aufgrund der gesundheitlichen Risiken für den Menschen sollten Sie solche Luftreiniger allerdings besser nicht einsetzen.

Corona: Welche Förderungen gibt es für Lüftungsanlagen?

Es gibt zahlreiche Förderungen für Lüftungsanlagen in Wohngebäuden, die Sie in unserem Ratgeber nachlesen können. Im Folgenden werden wir uns auf Nicht-Wohngebäude beziehen.

Die Kosten für eine Lüftungsanlage in öffentlichen oder gewerblichen Einrichtungen können sich abhängig von der Leistung des Modells und auch dem benötigten Lüftungszubehör (Bsp. Länge der Lüftungskanäle) auf eine Summe im fünf- bis sechsstelligen Bereich belaufen.

Detaillierte Information zu den Kosten einer kontrollierten Lüftung finden Sie hier:
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Öffentliche oder gewerblich genutzten Gebäude können die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Nichtwohngebäude für den Einbau oder Austausch einer Lüftungsanlage in Anspruch nehmen. Damit können Sie einen Zuschuss von 15 % der Kosten erhalten. Um die Förderung ausgezahlt zu bekommen, müssen Sie einen Energieeffizienz-Experten in die Planung und Antragstellung mit einbinden. Eine spezielle bundesweite Förderung für Lüftungsanlagen gegen die Ausbreitung des Coronavirus gibt es aktuell nicht. Allerdings bieten nur die Bundesländer Bayern und Niedersachsen bis Ende des Jahres 2022 Förderprogramme für Schulen an:
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Bayern
Das Programm fördert die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten sowie dezentralen Lüftungsanlagen. Dabei werden die Kosten für die Geräte bis zu 50 % übernommen bzw. bis zu 1.750 € pro Raum zur Verfügung gestellt. Den Antrag können Kommunen oder private Schulträger bis zum 31.12.2022 stellen.
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Niedersachsen
Die Förderung umfasst die Beschaffung von Geräten und Anlagen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen und Kitas (CO2-Ampeln, Lüftungsanlagen, Luftreiniger). Die Kosten werden zu 80 % übernommen. Öffentliche oder private Schulträger sowie Tagesbildungsstätten und Tageseinrichtungen für Kinder können noch bis zum 31.10.2022 einen Förderantrag stellen.

FAQ – Lüftung, Lüftungsanlagen und Corona im Überblick

Die Luftqualität können Sie an der CO2-Konzentration, an der Schadstoffkonzentration und der Luftfeuchtigkeit beurteilen. Der CO2-Grenzwert für Innenräume liegt bei 750 bis 800 ppm und sollte maximal 1.000 ppm nicht überschreiten. Die Frischluftversorgung einer einzelnen Person sollte mit einem Außenluftvolumenstrom von mindestens 29 m3/h, besser noch 50 m3/h sichergestellt werden. Außerdem geben Studien Hinweise darauf, dass sich Coronaviren bei einer Luftfeuchtigkeit von 40 bis 60 % am schlechtesten verbreiten.
Wenn Sie die Fenster zum Lüften nutzen, sollten Sie öffentliche Räume während der Benutzung alle 20 Minuten für drei bis fünf Minuten stoßlüften. Für einen besseren Luftaustausch können Sie den Raum über gegenüberliegende Fenster querlüften.
Um die Ausbreitung der Coronaviren in der Raumluft zu reduzieren, können Sie Ihre Lüftungsanlage wie folgt betreiben:

  • Umluft ausstellen
  • H13/H14-HEPA-Filter oder ISO ePM1 > 70 % / ISO ePM1 > 80 % Feinstaubfilter verwenden
  • Lüftungsanlage dauerhaft in Betrieb lassen und Lüftung vor und nach Benutzung eines Raumes intensivieren
  • Bei Feuchtigkeitsrückgewinnung: Luftfeuchtigkeit auf 40-60 % einstellen
  • Wartungsintervalle verkürzen und Filter regelmäßig austauschen
Luftreiniger wälzen die Raumluft lediglich um und können daher nicht für den nötigen Luftwechsel sorgen. Sie können, ausgestattet mit einem HEPA- oder Feinstaubfilter daher nur eine Ergänzung zur Lüftungsanlage sein.
Lüftungsanlagen in öffentlichen oder gewerblich genutzten Gebäuden können durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude mit einem Zuschuss von 15 % gefördert werden. Für Wohngebäude können Lüftungsanlagen durch die KfW oder BAFA, sowie durch spezielle Länderprogramme gefördert werden. Näheres finden Sie in unserem Ratgeber zur Lüftungsförderung.

Fazit zur Lüftung: Lüftungsanlagen in der Corona-Zeit 

Das Lüften von Räumen ist eine wichtige Maßnahme zum Schutz gegen Corona. Beim Luftaustausch werden krankheitsübertragende Aerosole abtransportiert, was das Infektionsrisiko reduziert. Beim Lüften im Büro, in der Schule oder anderen öffentlichen Einrichtungen können Sie mit der regelmäßigen Fensterlüftung zumindest für einen reduzierten Luftwechsel sorgen, jedoch müssen Sie im Winter mit einem großen Wärmeverlust rechnen. Alternativ können Sie eine Lüftungsanlage nutzen, die die Luft automatisch und bedarfsgerecht austauscht und filtert. Achten Sie dabei zum Schutz vor einer Corona-Infektion auf einen intensivierten Dauerbetrieb der Anlage ohne Umluft. Besonders bei anstrengenden Tätigkeiten, wie beim Sportunterricht in der Schule, kann ein höherer Luftwechsel nötig sein.

Eine Lüftungsanlage hat zudem weitere
Vorteile für die Lüftungvon Gebäuden: Die Abluft trägt neben den Aerosolen auch überschüssige Feuchtigkeit, Schadstoffe und Gerüche ab. So beugen Sie Schimmel vor und schützen die Gebäudesubstanz vor Feuchtigkeitsschäden. Durch die Wärmerückgewinnung, die in den meisten modernen Lüftungsanlagen mit bis zu 95% integriert ist, reduzieren Sie die Wärmeverluste beim Lüften und können dabei sogar Heizenergie einsparen. Wenn Sie Interesse an der Planung oder am Einbau einer Lüftungsanlage in Ihr Gebäude haben, kontaktieren Sie Luftbude gern für ein erstes Beratungsgespräch oder eine individuelle Lüftungsplanung.


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Martin Lehmann - Sachverständiger dezentrale Lüftung
Über den Autor...
Als Handwerksmeister plane ich seit 1998 meine Lüftungsprojekte im Wohn- und Gewerbebau selbst. Seit 2018 unterstütze ich Luftbude zudem bei der Qualitätssicherung von Fachartikeln und stehe im regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit den Lüftungsexperten und Planern.
Martin Lehmann, Sachverständiger dezentrale Lüftung


Quellennachweis
Für diesen Artikel wurden Erfahrungswerte mehrerer Lüftungsexperten, Bausachverständiger, Handwerker sowie Hersteller aufgearbeitet und zusammengefasst. Als Grundlage dienen hierfür aktuelle Normen, Gutachten sowie neutrale Prüfprotokolle unabhängiger Messdienstleister. 

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