Richtlinien
Auf dem Lüftungsmarkt gibt es zahlreiche Gesetze, Normen sowie Rahmenbedingungen. Der Gesetzgeber schreibt für energieeffiziente Neubauten sowie Sanierungen einen Mindestluftwechsel im Gebäudeenergiegesetz (ehemals EnEV) vor. Wie dieser erreicht werden soll, bleibt den Bauherren und Planern überlassen. Diese stützen Ihre Lüftungsplanung aber in der Regel auf die Lüftungsnorm DIN 1946-6 und lassen die Umsetzung durch attraktive Förderprogramme vom Bund (Bsp: KfW, BAFA) und von den Ländern (regionale Programme) subventionieren. Wir geben Ihnen einen aktuellen Überblick zur Gesetzeslage.
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EnEV: Energie-
einsparverordnung
GEG - Gebäudeenergiegesetz
Energieeffizienz
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Dabei prüfen wir auch verfügbare Geräte anderer Hersteller und entwickeln für Sie eine individuelle Planungslösung mit einem geeigneten Lüftungsgerät. Beantworten Sie einige Fragen zu Ihrem Objekt, damit wir Ihnen eine individuelle Lüftungslösung entwickeln können.
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