Zwangsbelüftung
Themenübersicht
Was ist eine Zwangsbelüftung und warum ist eine Zwangsbelüftung notwendig?
Laut dem §13 Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind Gebäudeeigentümer dazu verpflichtet, den Mindestluftwechsel in Wohngebäuden sicherzustellen. In Mietwohnungen können Vermieter meistens nicht selbst für den bedarfsgerechten Luftaustausch, zum Beispiel durch mehrfaches Stoßlüften, sorgen. Daher sollten Sie Ihre Mieter auf die Bedeutung des regelmäßigen Lüftens hinweisen und Empfehlungen für das richtige Lüftungsverhalten aussprechen. Diese Empfehlungen können Mieter allerdings nicht immer umsetzen.
In der Vergangenheit haben Gerichte innerhalb von Präzedenzfällen daher in verschiedenen Verfahren geurteilt, dass Vermieter von ihren Mietern maximal verlangen können, drei Mal pro Tag zu lüften.
Mit einer Zwangslüftung in Wohngebäuden können Sie dagegen den im Lüftungskonzept errechneten Mindestluftwechsel unabhängig von den Bewohnern gewährleisten und Ihre Gebäudesubstanz schützen. Eine Zwangsbelüftung kann sich auch für Hauseigentümer lohnen, die ihr Gebäude selbst bewohnen. So sichern Sie den regelmäßigen Luftaustausch unabhängig vom Wohnverhalten ab und sind bestens vorbereitet, falls Sie das Haus in Zukunft doch einmal vermieten möchten.
Welche Methoden der Zwangsbelüftung gibt es?
Wenn Sie eine freie Lüftung nutzen möchten, können Sie zwischen zwei Arten wählen:
eingebaut werden. Durch den Winddruck
sowie durch Temperaturunterschiede gelangt
frische Außenluft dabei durch ein Rohr in den Innenraum.
Eine Abluftanlage kann zudem den Unterdruck im Raum erhöhen,
sodass mehr Luft durch den Außenluftdurchlass nachströmt.
sind die Öffnungen nicht sichtbar.
in den Innenraum ein.
von äußeren Einflüssen.
(Wind, Luftdruck oder Thermik)
und geht verloren.
häufig die Öffnung verdecken oder verstopfen
und so den Luftstrom samt Kälteeinzug behindern.
Ein Deaktivieren ist nicht möglich
im Sinne der Sicherstellung
des Mindestluftwechsels.
der Lüftungsanlage werden
herstellerseitig deaktiviert, sodass diese
nicht mehr funktionstüchtig sind.
Die Bedienung kann nur durch alternative Steuerungsmöglichkeiten allein durch den Vermieter erfolgen.
Fazit zur Zwangsbelüftung
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Mein Name ist Günther Wolf, ein profundierter Experte für die Grundlagen der Lüftungstechnik, der seit 2019 mit der Luftbude GmbH zusammenarbeitet. Meine Expertise erstreckt sich über sämtliche technische und physikalische Komponenten der Wohnraumlüftung und befähigt mich zur Entwicklung individualisierter Lösungen.
Quellennachweis
Für diesen Artikel wurden Erfahrungswerte mehrerer Lüftungsexperten, Bausachverständiger, Handwerker sowie Hersteller aufgearbeitet und zusammengefasst. Als Grundlage dienen hierfür aktuelle Normen, Gutachten sowie neutrale Prüfprotokolle unabhängiger Messdienstleister.
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