Zwangsbelüftung

Tipps und Möglichkeiten für Gebäudeeigentümer & Vermieter
Gemäß den aktuellen Standards für Sanierungen und Neubauten sollten Gebäude möglichst luftundurchlässig abgedichtet werden. Dies spart Energie sowie Heizkosten und leistet einen positiven Beitrag zum Klimaschutz. Allerdings ist dadurch ein natürlicher Luftaustausch durch Undichtigkeiten an der Gebäudefassade, durch Fenster oder Türen kaum mehr möglich und Feuchtigkeit, Schadstoffe und Gerüche können sich im Gebäude ansammeln. Um Schäden an der Gebäudesubstanz durch zu hohe Feuchtigkeit zu verhindern, sind zusätzliche mechanische Lüftungsmaßnahmen kaum mehr vermeidbar. Eine Zwangsbelüftung ist eine Möglichkeit für Gebäudeeigentümer, einen regelmäßigen Luftaustausch sicherstellen – besonders in einem Mieter-Vermieter-Verhältnis, bei dem Sie die Wohnung nicht selbst bewohnen und den Luftaustausch nur bedingt beeinflussen können. Wir informieren Sie darüber, wie Sie die Zwangsbelüftung in Ihrem Gebäude rechtssicher umsetzen können.

Themenübersicht

Was ist eine Zwangsbelüftung und warum ist eine Zwangsbelüftung notwendig?

Eine Zwangslüftung ist eine lüftungstechnische Maßnahme, die für den Luftaustausch im Gebäude sorgt und nicht von Bewohnern ausgeschaltet oder verhindert werden kann. Diese Maßnahme kommt besonders häufig in Mietwohnungen zum Einsatz.
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Laut dem §13 Gebäudeenergiegesetz (GEG)
 sind Gebäudeeigentümer dazu verpflichtet, den Mindestluftwechsel in Wohngebäuden sicherzustellen. In Mietwohnungen können Vermieter meistens nicht selbst für den bedarfsgerechten Luftaustausch, zum Beispiel durch mehrfaches Stoßlüften, sorgen. Daher sollten Sie Ihre Mieter auf die Bedeutung des regelmäßigen Lüftens hinweisen und Empfehlungen für das richtige Lüftungsverhalten aussprechen. Diese Empfehlungen können Mieter allerdings nicht immer umsetzen.

In der Vergangenheit haben Gerichte innerhalb von Präzedenzfällen daher in verschiedenen Verfahren geurteilt, dass Vermieter von ihren Mietern maximal verlangen können, drei Mal pro Tag zu lüften.
Verpflichtungen, die darüber hinaus gehen, sind im Mietvertrag nicht rechtskräftig. Gerade bei gedämmten Wohngebäuden ohne nennenswerte natürliche Infiltrationsraten ist heutzutage allerdings ein regelmäßiger Luftaustausch alle 2-3 Stunden notwendig, um den geforderten Mindestluftwechsel zum Feuchteschutz zu gewährleisten – auch Nacht oder während den Arbeitszeiten, was in der Praxis immer schwerer umzusetzen ist.

Mit einer Zwangslüftung in Wohngebäuden können Sie dagegen den im 
Lüftungskonzept errechneten Mindestluftwechsel unabhängig von den Bewohnern gewährleisten und Ihre Gebäudesubstanz schützen. Eine Zwangsbelüftung kann sich auch für Hauseigentümer lohnen, die ihr Gebäude selbst bewohnen. So sichern Sie den regelmäßigen Luftaustausch unabhängig vom Wohnverhalten ab und sind bestens vorbereitet, falls Sie das Haus in Zukunft doch einmal vermieten möchten. 
Luftbude Tipp:
In einem Vier-Personen-Haushalt können sich pro Tag durch das Waschen, Kochen, Duschen und die reine Anwesenheit der Personen (Bsp: Atmen) zwischen 10 und 15 l Feuchtigkeit in der Luft ansammeln. Um den notwendigen Mindestluftwechsel zum Feuchteschutz für eine vierköpfige Familie zu berechnen, kann die Luftwechselrate pro Person (ca. 30 m3/h) durch das Raumvolumen (z. B. Raumhöhe von 2,5 m x 30 m3/h) geteilt. Bei einer Wohnfläche von 120 m2 und einer Raumhöhe von 2,5 m ist somit beispielsweise ein Mindestluftwechselrate von 0,4 h-1 notwendig. Dies bedeutet, dass das Luftvolumen alle 2,5h einmal komplett mitsamt der enthaltenen Feuchtigkeit sowie Schadstoffen ausgetauscht werden sollte.

Welche Methoden der Zwangsbelüftung gibt es? 

Als Gebäudeeigentümer haben Sie mehrere Möglichkeiten, eine Zwangsbelüftung in die jeweiligen Wohnungen zu integrieren. Je nach Wunsch können Sie entweder eine natürliche bzw. freie Lüftung nutzen oder die Zwangslüftung mithilfe eines kontrollierten Lüftungssystems umsetzen. Beide Möglichkeiten haben verschiedene Vor- und Nachteile.
Die freie Lüftung setzt auf den natürlichen Luftzug, der durch eine Öffnung im Fensterrahmen oder in der Wand in den Wohnraum strömt. Diese Art der Zwangsbelüftung arbeitet nicht mit einem Ventilator, sondern nutzt Temperatur- und Druckunterschiede zwischen der Innen- und Außenluft sowie den Wind, um frische Luft in den Innenraum einzuspeisen

Wenn Sie eine freie Lüftung nutzen möchten, können Sie zwischen zwei Arten wählen:
Durch die genannten Nachteile ist eine freie Lüftung nicht ausreichend für den Mindestluftwechsel und kann die Nennlüftung nach DIN 1946-6 nicht erfüllen. Um die Innenluft ausreichend auszutauschen und Feuchtigkeit abzutransportieren, ist es weiterhin eine zusätzliche Fensterlüftung notwendig.
Achtung:
Häufig weisen Lüftungskonzepte mit lüftungsunterstützenden Maßnahmen im Bereich der freien Lüftung dennoch einen Feuchteschutz nach DIN 1946-6 aus. Hierzu sollten Sie folgendes wissen: Die Lüftungsnorm DIN 1946-6 umfasst 4 Lüftungsstufen mit unterschiedlicher Lüftungsintensität (1. Feuchteschutz, 2. Reduzierte Lüftung, 3. Nennlüftung, 4. Intensivlüftung). Die erste Stufe ist dabei irreführend, da diese nur den Feuchteschutz für die Gebäudesubstanz ohne Bewohner sicherstellt – diese sind bei der Berechnungsgrundlage nicht enthalten. Erst ab der Stufe 3 (Nennlüftung) kann ein verlässlicher Feuchteschutz nach DIN 1946-6 (Nennlüftung) für Wohngebäude inklusive Bewohner sichergestellt werden. Lassen Sie sich daher nicht irreführen und achten Sie bei Ihrer Lüftungsberechnung auf die richtige Lüftungsstufe der DIN-Norm.
Als Alternative zur freien Lüftung können Sie eine mechanische Lüftung für die Zwangsbelüftung Ihres Gebäudes nutzen. Mechanische Lüftungen arbeiten ventilatorgestützt. Das bedeutet, dass der Luftstrom kontrolliert und einstellbar durch ein Lüftungsrohr in den Innenraum bzw. nach außen mithilfe eines Ventilators transportiert wird. Zur mechanischen Lüftung zählt die kontrollierte Wohnraumlüftung in Form einer dezentralen oder zentralen Lüftungsanlage. Mit dieser können Sie die benötigte Luftwechselrate flexibel auf die Wohnsituation anpassen und steuern. Abhängig von der Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben, können Sie die entsprechende Lüftungsstufe auswählen oder Sensoren einbauen, welche die Anlage ganz automatisch steuern. So stellen Sie sicher, dass die Zwangsbelüftung überschüssige Feuchtigkeit bedarfsgerecht abtransportiert. 
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Mehr zur kontrollierten Wohnraumlüftung erfahren Sie in unserem Ratgeber "Vor- und Nachteile einer kontrollierten Wohnraumlüftung".
Luftbude Tipp:
Informieren Sie sich als Vermieter vor dem Einbau einer mechanischen Lüftung darüber, wie Sie sicherstellen können, dass Mieter die Zwangsbelüftung der Lüftungsanlage nicht deaktivieren oder beeinträchtigen können. Je nach Lüftungsmodell gibt es hinsichtlich der Zwangslüftung unterschiedliche Produkteigenschaften.
Bei Lüftungsanlagen gibt es mehrere Möglichkeiten, die Zwangsbelüftung zu gewährleisten:
Wenn Mieter den Ausschalter betätigen, pausiert die Lüftung für eine bestimmte Zeit. Nach der Pause nimmt sieden normalen Betrieb wieder auf.
Ein Deaktivieren ist nicht möglich
im Sinne der Sicherstellung
des Mindestluftwechsels.
Die Knöpfe zum Ausschalten
der Lüftungsanlage werden
herstellerseitig deaktiviert
, sodass diese
nicht mehr funktionstüchtig sind.
Die Bedienung kann nur durch alternative Steuerungsmöglichkeiten allein durch den Vermieter erfolgen.
Die Lüftungsanlage lässt sich durch externe Steuerungsmöglichkeiten für den Vermieter bedienen. Dies kann teilweise sogar außerhalb der Wohneinheit erfolgen, sodass der Vermieter keinen Zugang zur Wohnung haben muss (Bsp: per App oder über eine Fernbedienung).
Achtung:
Lüftungsanlagen, die bei der Betätigung des Ausschalters in die Grundlüftungsstufe übergehen, sind nicht für die Zwangsbelüftung geeignet. Wenn sich mehrere Personen im Raum aufhalten oder der Raum intensiv genutzt wird, reicht die Grundstufe häufig nicht für den nötigen Mindestluftwechsel aus. Dadurch kann die Feuchtigkeit im Raum ansteigen und mittelfristig zu Schäden an der Gebäudesubstanz führen.
Luftbude Tipp:
Achten Sie darauf, dass die Lüftungsanlage einen integrierten Betriebsstundenzähler besitzt. So können Sie als Vermieter im Ernstfall nachweisen, dass Sie alle nötigen Maßnahmen für den Luftaustausch umgesetzt und den Mindestluftwechsel sichergestellt haben. Im Streitfall zwischen Mieter und Vermieter, zum Beispiel bei Schimmelbefall, können Sie damit womöglich die Kostenübernahme für die Schimmelentfernung und Mietminderungen abwenden. Erfahrungsgemäß tendieren Gerichtsbeschlüsse ohne Beweisgrundlage auf Seiten der Vermieter häufig zugunsten der Mieterparteien.
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Fazit zur Zwangsbelüftung 

Eine Zwangsbelüftung bietet sich vor allem dann an, wenn Sie ein Gebäude selbst nicht bewohnen, aber dennoch für die Absicherung des Luftaustauschs im Wohnraum zuständig sind. Dabei können Sie zwischen einer freien und mechanischen Lüftung wählen. Wenn Sie auf der sicheren Seite hinsichtlich des Feuchteschutzes sein möchten, sollten Sie auf eine mechanische Lüftung setzen. Ohne aktiven Lüftungsventilator kann kein verlässlicher Mindestluftwechsel sichergestellt werden, sodass das Risiko an Gebäudeschäden weiterhin besteht. 
Wichtig:
Ob ein Gebäude wirklich vor Feuchtigkeit geschützt ist oder nicht, wird durch die Luftwechselberechnung bestimmt. Unabhängig davon, was in Ihrer Lüftungsplanung steht oder Ihnen gesagt wird: Ein Feuchteschutz von Wohngebäuden inklusive Bewohnern kann nur durch eine Lüftungsplanung nach DIN 1946-6 (Nennlüftung oder Intensivlüftung) sichergestellt werden. Achten Sie darauf, bevor Sie eine Planung zur Zwangslüftung umsetzen.
Wir empfehlen Ihnen zusätzlich bei der Auswahl einer Lüftungsanlage auf hochwertige Geräte zu achten, die Ihren und den Bedürfnissen Ihrer Bewohner entsprechen. Hier spielt die Verarbeitung sowie das tatsächliche Material der Geräte eine entscheidende Rolle bei der Langlebigkeit. Außerdem sollten Sie bezüglich Ihrer Zwangslüftung unbedingt vor der Entscheidung sicherstellen, dass diese mit den gewählten Lüftungssystemen auch komfortabel umgesetzt werden kann. 
In unserem Ratgeber können Sie sich darüber informieren, anhand welcher Kriterien Sie die richtigedezentrale Lüftungsanlageoder die richtigen Zentralanlage für sich auswählen können.  Zudem kann Sie Luftbude in einem kostenfreien und neutralen Beratungsgespräch dabei unterstützen, die ideale Lösung für die Zwangsbelüftung in Ihrem Gebäude zu finden.

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Günther Wolf - Sachverständiger Lüftung
Über den Autor...

Mein Name ist Günther Wolf, ein profundierter Experte für die Grundlagen der Lüftungstechnik, der seit 2019 mit der Luftbude GmbH zusammenarbeitet. Meine Expertise erstreckt sich über sämtliche technische und physikalische Komponenten der Wohnraumlüftung und befähigt mich zur Entwicklung individualisierter Lösungen.

Günther Wolf, Sachverständiger Lüftung


Quellennachweis
Für diesen Artikel wurden Erfahrungswerte mehrerer Lüftungsexperten, Bausachverständiger, Handwerker sowie Hersteller aufgearbeitet und zusammengefasst. Als Grundlage dienen hierfür aktuelle Normen, Gutachten sowie neutrale Prüfprotokolle unabhängiger Messdienstleister. 

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