Wir verraten Ihnen, was die DIN aussagt und worauf Sie achten müssen:
DIN 1946-6: Was bedeutet die Bestimmung für Ihr Bauvorhaben?
Was ist die DIN 1946-6 und worauf müssen Sie achten?
Wofür gilt die DIN?
→ Gültigkeit bei Neubau und Sanierung

Bestimmungen zur Luftwechselrate nach DIN 1946-6

Was sind die 4 Lüftungsstufen nach DIN?
So unterscheidet die DIN 1946-6 die vier Lüftungsstufen hinsichtlich ihrer unterschiedlichen Intensität. Anhand der verschiedenen Lüftungsstufen kann die Leistungsfähigkeit eines Lüftungssystems unterschieden und der jeweilige Bedarf für das einzelne Bauprojekt ermittelt werden. Ist ein Gebäude gut gedämmt - und das fordern die Regeln zur EnEV zwangsläufig bei Neubauten und größeren Sanierungen, reicht die Luftzufuhr über Gebäudeundichtheiten nicht aus. Um eine ausreichende Lüftung zum Schutz vor Feuchtigkeit zu garantieren, müssen daher lüftungstechnische Maßnahmen umgesetzt werden.
→ Lüftung zum Feuchteschutz (FL)
→ Reduzierte Lüftung (RL)
→ Nennlüftung (NL)
→ Intensivlüftung (IL)

Eine nutzerunabhängige Lüftung funktioniert ohne eine aktive Fensterlüftung des Bewohners - die Feuchtigkeit muss also ohne Zutun einer Person umgesetzt werden. Somit ist die Lüftung zum Feuchteschutz der Mindeststandard, um Schimmelpilzbildung und Feuchteschäden zu vermeiden. Planen Sie unbedingt entsprechende DIN-konforme, nutzerunabhängige Lüftungsmöglichkeiten bei Ihrem Bauvorhaben ein.





Das bedeutet die DIN 1946-6 für Architekten & Energieberater
→ reduzierte Lüftung
→ Intensivlüftung


DIN 1946-konform: Lüftungstechnische Maßnahmen festlegen
Ausnahme: Bei kleineren Modernisierungen oder Teilmodernisierungen muss derjenige den Fachmann für die Lüftungsanlage beauftragen, der die wesentliche lüftungstechnische Änderung verursacht: also oft der Fensterbauer oder Trockenbauer.
Funktioniert die Luftzufuhr nicht über Gebäudeundichtheiten, um mindestens den Feuchteschutz durch eine natürliche Lüftung zu garantieren, werden lüftungstechnische Maßnahmen (kurz LtM) notwendig. Hierfür müssen Sie als der Planer sorgen.
→ zusätzliche Lüftung über Schächte
→ in die Außenhülle eingelassene Ventile (sogenannte Außenwandluftdurchlässe)
→ Ventilator-gestützte Lüftung: durch kontrollierte Wohnungslüftung.

Bei Quer- und Schachtlüftungssystemen müssen Sie beispielsweise die aktive Fensterlüftung bereits ab der reduzierten Lüftung einplanen und außerdem den Nutzer explizit hierüber informieren.
Bei diesem Lüftungssystem können Sie das aktive Öffnen der Fenster für die Intensivlüftung mit einbeziehen.

Fensterlose Räume in einer Wohnung gelten als Sonderfall. Hier folgen die Regeln der Belüftung den Vorgaben der aktuellen DIN 18017-3. Außerdem müssen diese Räume den bauaufsichtlichen Richtlinien über die Lüftung fensterloser Küchen, Bäder und Toilettenräumen entsprechen. Nach Angaben der DIN 1946-6 können vorgesehene lüftungstechnische Maßnahmen für fensterlose Räume ausreichend sein, um die gesamte Wohneinheit mit Außenluft zu versorgen. Hierfür müssen alle vorhandenen Ablufträume in der Wohneinheit jedoch mit einem ausreichenden Abluftvolumenstrom eingeplant werden.

Mögliche Haftungsrisiken der DIN 1946-6 an Sie als Architekt oder Energieberater
Schenken Sie bei Ihrem Lüftungskonzept folgenden Wetterlagen besondere Beachtung:
→ Milde Winter
→ Windstille
→ Übergangsjahreszeiten
Kritisch bei diesen Wetterlagen sind die geringen Temperaturunterschiede zwischen Innen-, also Wohnungs- und Außenluft. Denn der geringe Temperaturunterschied verlangsamt den Luftaustausch. Während bei deutlich niedrigeren Temperaturen bereits ein 10-minütiges Lüften für einen kompletten Austausch der Raumluft ausreicht, verringert sich die Luftwechselrate bei milderen Temperaturen enorm. So sind schon bei 0 °Celsius mehr Lüftungen pro Tag erforderlich, um hygienische Anforderungen zu erfüllen. Die heute Rechtsprechung ist hier jedoch eindeutig: Derart häufiges Lüften ist unzumutbar für den Bewohner (RIchtig Lüften).

Das bedeutet die DIN 1946-6 für private Bauherren
→ wenn in Ihrem Ein- oder Mehrfamilienhaus mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht wird.
→ bei jedem Neubau
Die zwei Schritte zum Lüftungskonzept:
1. Sind lüftungstechnische Maßnahmen für Ihr Gebäude notwendig? Dann benötigen Sie ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6.
2. Lüftungsplanung: In den meisten Fällen fordert das Lüftungskonzept eine zusätzliche mechanische Lüftung. Überprüfen Sie, welches Lüftungssystem sich zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen eignet und wählen Sie anschließend ein entsprechendes Lüftungssystem aus.
Die Anforderungen und Berechnungen für ein Lüftungskonzept nach DIN sind umfangreich und sollten daher von einem Fachmann erstellt werden

Vergleichen Sie dezentrale und zentrale Lüftungsanlagen hier.
Durch die richtige Einstellung dezentraler Lüftungsanlagen (Zubehör) erhalten Sie eine gesunde, frische und schadstofffreie Luft. Die Anlagen müssen zudem regelmäßig gereinigt werden. Ein möglicher Hinweis für eine verunreinigte Lüftungsanlage ist die Lautstärke dieser (Schall reduzieren).
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Mein Name ist Adrian Junger und ich bin auf die Richtlinien im Bereich der Lüftungstechnik spezialisiert. Ich kenne mich bestens mit den aktuellen Vorschriften und Anforderungen aus und berate meine Kunden auch umfassend zu möglichen Fördermöglichkeiten. Die Zusammenarbeit mit Luftbude gibt mir einen sehr guten Einblick in den gesamten Lüftungsmarkt.
Quellennachweis
Für diesen Artikel wurden Erfahrungswerte mehrerer Lüftungsexperten, Bausachverständiger, Handwerker sowie Hersteller aufgearbeitet und zusammengefasst. Als Grundlage dienen hierfür aktuelle Normen, Gutachten sowie neutrale Prüfprotokolle unabhängiger Messdienstleister.
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