DIN 1946-6: Was bedeutet die Bestimmung für Ihr Bauvorhaben?

Betrifft die Bestimmung DIN 1946-6 mich als Bauherr, Architekt oder Energieberater? Ja! Denn die Lüftungs-Norm regelt, wie viel gelüftet werden muss. Daher fordern Bauprojekte die DIN, um Mindeststandards einzuhalten. Moderne Gebäudehüllen sind durch die vorgeschriebene energiesparende Bauweise mittlerweile derart abgedichtet, dass normales Lüften nicht mehr ausreicht. Durch die dichten Materialien kann nicht mehr genügend Außenluft auf natürliche Weise nachströmen.
Resultat: mögliche Feuchteschäden – rascher Schimmelbefall - Schadstoffe in der Raumluft. Eine mechanische Lüftung ist nahezu unumgänglich.
Damit trotzdem gutes Klima im Gebäude herrscht, fordern nicht nur die Energieeinsparverordnung (EnEV), DIN 4108-2 und DIN 1946-6 einerseits eine dichte Gebäudehülle und andererseits die Sicherstellung eines Mindestluftwechsels.

Finden Sie die richtige Lüftung für Ihre Situation

Was ist die DIN 1946-6 und worauf müssen Sie achten?

Die DIN 1946-6 fordert ein Lüftungskonzept für jedes Wohngebäude. Im Lüftungskonzept nach DIN werden neben grundsätzlichen Fragen zur Lüftung von Wohnungen oder des gesamten Gebäudes die Frage geklärt: Braucht es eine zusätzliche mechanische Lüftung, um den geforderten Mindestluftwechsel umzusetzen.

Wofür gilt die DIN?

→ für freie und für Ventilator-gestützte Lüftungen von Wohnungen
→ gleichartig genutzte Räume (Nutzungseinheiten)
Ziele der DIN 1946-6:

Lösungen für einen ausreichenden Luftwechsel in Wohnungen und Häusern

Regeln für die Belüftung von Wohngebäuden

Bestimmungen für die Planung, Ausführung und Anwendung des Lüftungskonzepts

Regeln für den Betrieb und die Instandhaltung der notwendigen Lüftungskomponenten

Gültigkeit bei Neubau und Sanierung

Bestimmungen zur Luftwechselrate nach DIN 1946-6


Wichtig für die Wahl der Lüftung von Wohnungen oder Wohnräumen ist, dass diese nutzerunabhängig funktioniert: also der Betrieb auch in Abwesenheit der Bewohner sichergestellt ist. Durch die nutzerunabhängige Funktionsweise soll sichergestellt werden, dass ein ausreichend großer Außenluftvolumenstrom in die Wohnräume gelangt und so der Feuchteabtrag sowie hygienische und gesundheitliche Erfordernisse eingehalten werden können. Zur Berechnung der Luftwechselrate werden entsprechende Empfehlungstabellen zu Rate gezogen, außerdem wird die planmäßige Belegung der Bewohner überschlagen: Wie viele Bewohner hat das Gebäude oder die Wohnung voraussichtlich? Je nachdem ob die Empfehlung oder die Hochrechnung bezüglich der zukünftigen Bewohner höher ausfällt, wird dies als Grundlage für die Luftwechselrate genommen. Die DIN fordert die Einhaltung dabei auf zwei Ebenen: der gesamten Nutzungseinheit als auch für jeden einzelnen Raum innerhalb der Wohnung oder des Hauses.
Hinweis:
Bei fensterlosen Räumen gilt nicht die DIN 1946-6, sondern die DIN 18017-3.

Was sind die 4 Lüftungsstufen nach DIN?

Für ein Lüftungskonzept fordert die DIN 1946-6 jeweils einen Nachweis für die vier Lüftungsstufen. Somit soll ein ausreichender Luftwechsel bei unterschiedlichen Nutzungsbedingungen gewährleistet werden. Basis der vier Lüftungsstufen sind Erfahrungen und Messungen an Gebäuden in eben diesen vier verschiedenen, charakteristischen Zuständen: Wie hoch ist der Feuchtigkeitsgehalt, welche Lüftungsart des Nutzers zeigt die größte Wirksamkeit und wie viel aktives Zutun ist von den Bewohnern einzufordern?

So unterscheidet die DIN 1946-6 die vier Lüftungsstufen hinsichtlich ihrer unterschiedlichen Intensität. Anhand der verschiedenen Lüftungsstufen kann die Leistungsfähigkeit eines Lüftungssystems unterschieden und der jeweilige Bedarf für das einzelne Bauprojekt ermittelt werden. Ist ein Gebäude gut gedämmt - und das fordern die Regeln zur EnEV zwangsläufig bei Neubauten und größeren Sanierungen, reicht die Luftzufuhr über Gebäudeundichtheiten nicht aus. Um eine ausreichende Lüftung zum Schutz vor Feuchtigkeit zu garantieren, müssen daher lüftungstechnische Maßnahmen umgesetzt werden.

Die vier unterschiedlichen Lüftungsstufen geordnet nach der Lüftungsintensität sind:

Lüftung zum Feuchteschutz (FL)

Reduzierte Lüftung (RL)

Nennlüftung (NL)

Intensivlüftung (IL)
1) Lüftung zum Feuchteschutz

Aufgrund der optimierten Dämmung bei Neubauten gewährleisten Wind und Thermik heutzutage keine ausreichende natürliche Lüftung mehr bei Gebäuden. Nach DIN 1946-6 muss jedoch der Feuchteschutz ständig (also 24 Stunden und 365 Tage im Jahr) und nutzerunabhängig sichergestellt sein: Nur so können Räume ausreichend und stetig selbstbelüftet werden. Was bedeutet hier nutzerunabhängig?

Eine nutzerunabhängige Lüftung funktioniert ohne eine aktive Fensterlüftung des Bewohners - die Feuchtigkeit muss also ohne Zutun einer Person umgesetzt werden. Somit ist die Lüftung zum Feuchteschutz der Mindeststandard, um Schimmelpilzbildung und Feuchteschäden zu vermeiden. Planen Sie unbedingt entsprechende DIN-konforme, nutzerunabhängige Lüftungsmöglichkeiten bei Ihrem Bauvorhaben ein.
Achtung:
Diese Lüftungsstufe stellt den Mindestluftwechsel ohne Bewohner dar.
2) Reduzierter Lüftung

Ist der Nutzer nicht im Gebäude, spricht man von der reduzierten Lüftung. Es handelt sich also um die Zeiträume, in denen der Nutzer beispielsweise tagsüber auf Arbeit und daher nicht im Haus oder im Urlaub ist. Durch Wärmeeinflüsse entsteht im geringen Maß Feuchtigkeit - größere Feuchtespitzen werden mit der reduzierten Lüftung jedoch nicht abgedeckt. So wird beispielsweise das Wäschetrocknen in Wohnräumen oder Kochen durch die DIN-Bestimmungen zur Feuchteschutz-Lüftung nicht betrachtet. Diese Stufe muss nur weitestgehend nutzerunabhängig sein (Wärmerückgewinnung).
3) Luftwechselrate nach Nennlüftung

Unter normalen Nutzungsbedingungen wird die Nennlüftung notwendig: Mit dieser Lüftung werden sowohl hygienische als auch gesundheitliche Erfordernisse und der Bautenschutz im Normalbetrieb gewährleistet. Um diese Lüftungsintensität in das Lüftungskonzept einzubringen, müssen die Räume in Anwesenheit der Bewohner betrachtet werden.
Hinweis:
Für die Nennlüftung kann der Nutzer teilweise für die aktive Fensterlüftung mit einbezogen werden.
4) Luftwechselrate nach Intensivlüftung

Bei einer Party, beim Wäschetrocknen im Zimmer oder Kochen steigt die Feuchtigkeit im Raum - die Intensivlüftung gleicht derartige Sonderbelastungen aus. Die Intensivlüftung soll also kurzfristig auftretende Feuchtigkeit abbauen. Sonderbelastungen sind eher die Ausnahme, die durch zusätzliche Fensterlüftung behoben werden.
Hinweis:
Auch hier kann der Nutzer im Lüftungskonzept teilweise mit aktiver Fensterlüftung einbezogen werden.

Das bedeutet die DIN 1946-6 für Architekten & Energieberater

Als Planer oder Verarbeiter legen Sie fest, wie der notwendige Luftaustausch erfolgt, um Hygiene und Bauschutz einzuhalten. Für Ihre Planung und Auslegung sind die vier Lüftungsstufen zur Luftwechselrate nach DIN zu beachten:
Feuchteschutz

reduzierte Lüftung
Nennlüftung

Intensivlüftung
Achten Sie bei Ihrem Lüftungskonzept auf folgende Gebäude-Faktoren:
informiert über Undichtheiten der Gebäudehülle.
Größe und Geometrie wirken sich auf die zu erwartenden Anforderungen an die Lüftung aus, denn die Wohnfläche hängt eng mit den zu erwartenden Belastungen zusammen.
wirkt sich auf die Windbelastung aus - steigt die Windbelastung, steigt auch die natürliche Infiltration. Als Norm gilt eine hinterlegte Windkarte des deutschen Wetterdienstes.
Luftbude Tipp:
Nutzen Sie Berechnungstools. Diese Tools unterstützen Sie bei der fachgerechten Auslegung des Lüftungssystems, indem Bestimmungen der DIN 1946-6 mit den Anforderungen der EnEV und weiterern KfW Förderungen und Förderungsprogrammen abgeglichen werden. Einige Hersteller bieten eigene Berechnungsprogramme kostenfrei als Download auf ihrer Website an.

DIN 1946-konform: Lüftungstechnische Maßnahmen festlegen

Als Architekt eines Neubaus oder bei größeren Modernisierungen müssen Sie gemeinsam mit dem Bauherrn einen Planer oder den künftigen Errichter der Lüftungsanlage beauftragen. Wählen Sie also gemeinsam mit dem Bauherrn das Lüftungssystem aus - oft übernimmt diese Aufgabe auch die ausführende Firma des Bauprojekts.

Ausnahme: Bei kleineren Modernisierungen oder Teilmodernisierungen muss derjenige den Fachmann für die Lüftungsanlage beauftragen, der die wesentliche lüftungstechnische Änderung verursacht: also oft der Fensterbauer oder Trockenbauer.

Funktioniert die Luftzufuhr nicht über Gebäudeundichtheiten, um mindestens den Feuchteschutz durch eine natürliche Lüftung zu garantieren, werden lüftungstechnische Maßnahmen (kurz LtM) notwendig. Hierfür müssen Sie als der Planer sorgen.
Da der Feuchteschutz nicht durch eine aktive Fensterlüftung der Bewohner geplant werden darf, eignen sich folgende Varianten der Lüftung nach DIN:

zusätzliche Lüftung über Schächte

in die Außenhülle eingelassene Ventile (sogenannte Außenwandluftdurchlässe)

Ventilator-gestützte Lüftung: durch kontrollierte Wohnungslüftung.
Hinweis:
Achten Sie bei der Planung darauf, dass die Lüftung zum Feuchteschutz nutzerunabhängig funktioniert. Nicht nur nutzerunabhängige Lüftung ist für Sie als Planer wichtig, Sie müssen auch festlegen, wie der notwendige Luftaustausch bei den jeweiligen Lüftungsstufen umgesetzt wird.
Lüftung über Schächte:

Bei Quer- und Schachtlüftungssystemen müssen Sie beispielsweise die aktive Fensterlüftung bereits ab der reduzierten Lüftung einplanen und außerdem den Nutzer explizit hierüber informieren.
Ventilator-gestützte Lüftung:

Bei diesem Lüftungssystem können Sie das aktive Öffnen der Fenster für die Intensivlüftung mit einbeziehen.
Luftbude Tipp:
Nutzen Sie eine Ventilator-gestützte Lüftung besonders bei Ihrer Planung von Neubauten. Denn die erhöhten Anforderungen an Energieeffizienz, Schallschutz und Raumluftqualität lassen eine mechanische Lüftung meist unumgänglich werden.
Sonderfall „Fensterlose Räume“:

Fensterlose Räume in einer Wohnung gelten als Sonderfall. Hier folgen die Regeln der Belüftung den Vorgaben der aktuellen DIN 18017-3. Außerdem müssen diese Räume den bauaufsichtlichen Richtlinien über die Lüftung fensterloser Küchen, Bäder und Toilettenräumen entsprechen. Nach Angaben der DIN 1946-6 können vorgesehene lüftungstechnische Maßnahmen für fensterlose Räume ausreichend sein, um die gesamte Wohneinheit mit Außenluft zu versorgen. Hierfür müssen alle vorhandenen Ablufträume in der Wohneinheit jedoch mit einem ausreichenden Abluftvolumenstrom eingeplant werden.
Achtung:
Dieser Sonderfall muss für jeden Einzelfall geprüft werden und ist daher mit einigen Unklarheiten verbunden. So stellt sich die Frage, inwieweit eine abschaltbare Belüftungseinrichtung im Bad ausreichend für die Lüftung zum Feuchteschutz der gesamten Wohnung sein kann, wenn sie in der Regel nur kurze Zeit am Tag läuft.“

Mögliche Haftungsrisiken der DIN 1946-6 an Sie als Architekt oder Energieberater

Auch wenn Sie sich bei der Planung des Lüftungskonzepts strikt an die Bestimmungen der DIN halten, kann es sein, dass die von Ihnen berücksichtigte aktive Fensterlüftung als unzumutbar eingeschätzt wird. So bewerten Gerichte zunehmend, dass zweimaliges Stoßlüften am Tag bei ganztägig berufstätigen Nutzern kritisch oder gar nicht als zumutbar gilt - auch wenn für ein hygienisches Raumklima eine aktive Fensterlüftung notwendig wäre.

Schenken Sie bei Ihrem Lüftungskonzept folgenden Wetterlagen besondere Beachtung:

Milde Winter

Windstille

Übergangsjahreszeiten

Kritisch bei diesen Wetterlagen sind die geringen Temperaturunterschiede zwischen Innen-, also Wohnungs- und Außenluft. Denn der geringe Temperaturunterschied verlangsamt den Luftaustausch. Während bei deutlich niedrigeren Temperaturen bereits ein 10-minütiges Lüften für einen kompletten Austausch der Raumluft ausreicht, verringert sich die Luftwechselrate bei milderen Temperaturen enorm. So sind schon bei 0 °Celsius mehr Lüftungen pro Tag erforderlich, um hygienische Anforderungen zu erfüllen. Die heute Rechtsprechung ist hier jedoch eindeutig: Derart häufiges Lüften ist unzumutbar für den Bewohner (RIchtig Lüften).

Achtung:
Sie können diese Verantwortung keinesfalls durch einen entsprechenden Passus in den allgemeinen Geschäftsbedingungen entkräften! Eventuell könnten sehr detailliert festgehaltene Lüftungsanweisungen als deutlicher Vertragsbestandteil helfen. Doch auch hier gilt nach Ansicht von Rechtsexperten: Es ist höchst zweifelhaft, ob dann nicht ein Verstoß gegen die DIN 1946 und weitere gültige Regeln der Technik vorliegt.
Luftbude Tipp:
Planen Sie ein realistisch eingeschätztes Lüftungsverhalten der Menschen ein, um den hygienischen Luftaustausch sicher zu stellen - dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Das bedeutet die DIN 1946-6 für private Bauherren

Bauen Sie neu oder planen Sie eine umfassendere Sanierung, müssen Sie die Lüftung der Räume in diesem Gebäude beachten: Sie benötigen demnach für jeden Neubau, aber auch für jede größere Sanierung Ihres Altbaus ein genormtes Lüftungskonzept nach DIN.
Hier wird ein Lüftungskonzept notwendig:
Altbau:

wenn in Ihrem Ein- oder Mehrfamilienhaus mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht wird.
wenn bei Ihrem Einfamilienhaus mehr als 1/3 der Dachfläche neu abgedichtet wird.
Neubau:

bei jedem Neubau
Bei der Erstellung des Lüftungskonzepts müssen Sie sich nach den Grundlagen der DIN 1946-6 richten. In dieser Norm werden Lösungsmöglichkeiten für einen ausreichenden Luftaustausch mit Lüftungsmaßnahmen anhand eines Lüftungskonzepts gezeigt. Wie geht man nun vor? Sie sollten zwei Schritte klären:
1. Brauche ich ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 und
2. Wo kann ich mir meine Lüftungsplanung erstellen lassen?

Die zwei Schritte zum Lüftungskonzept:


1. Sind lüftungstechnische Maßnahmen für Ihr Gebäude notwendig? Dann benötigen Sie ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6.

2. Lüftungsplanung: In den meisten Fällen fordert das Lüftungskonzept eine zusätzliche mechanische Lüftung. Überprüfen Sie, welches Lüftungssystem sich zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen eignet und wählen Sie anschließend ein entsprechendes Lüftungssystem aus.

Die Anforderungen und Berechnungen für ein Lüftungskonzept nach DIN sind umfangreich und sollten daher von einem Fachmann erstellt werden
Nutzen Sie diese Energieberater, um Ihr Lüftungskonzept erstellen zu lassen:
Fachmänner aus der Planung, Ausführung oder Instandhaltung von lüftungstechnischen Maßnahmen
Fachmänner aus der Planung und Modernisierung von Gebäuden
Luftbude Tipp:
Suchen Sie sich einen Planer, der Sie umfangreich zum Thema berät. Denn der Planer oder Verarbeiter legt fest, wie der notwendige Luftaustausch umgesetzt wird, um aus der Sicht der Hygiene und des Bautenschutzes zu funktionieren. Auch Lüftungshersteller bieten oft kostenfreie Lüftungskonzepte zusammen mit einer energetischen Bewertung und einem Planungsvorschlag an. Wenn Sie also bereits wissen, welches Lüftungssystem Sie generell wünschen, können Sie sich auch zusätzlich an den entsprechenden Hersteller zur Unterstützung wenden.

Vergleichen Sie dezentrale und zentrale Lüftungsanlagen hier.

Durch die richtige Einstellung dezentraler Lüftungsanlagen (Zubehör) erhalten Sie eine gesunde, frische und schadstofffreie Luft. Die Anlagen müssen zudem regelmäßig gereinigt werden. Ein möglicher Hinweis für eine verunreinigte Lüftungsanlage ist die Lautstärke dieser (Schall reduzieren).

Jetzt Lüftungslösung anfragen


 

Adrian Junger - Sachverständiger Richtlinien im Bereich Lüftung
Über den Autor...

Mein Name ist Adrian Junger und ich bin auf die Richtlinien im Bereich der Lüftungstechnik spezialisiert. Ich kenne mich bestens mit den aktuellen Vorschriften und Anforderungen aus und berate meine Kunden auch umfassend zu möglichen Fördermöglichkeiten. Die Zusammenarbeit mit Luftbude gibt mir einen sehr guten Einblick in den gesamten Lüftungsmarkt.

Adrian Junger, Sachverständiger Richtlinien im Bereich Lüftung


Quellennachweis
Für diesen Artikel wurden Erfahrungswerte mehrerer Lüftungsexperten, Bausachverständiger, Handwerker sowie Hersteller aufgearbeitet und zusammengefasst. Als Grundlage dienen hierfür aktuelle Normen, Gutachten sowie neutrale Prüfprotokolle unabhängiger Messdienstleister. 

Über 10.000 Kunden vertrauen Luftbude