Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Garantieerweiterung bei Lüftungsanlagen auf 7 oder 10 Jahre Gesamtgarantie1. Geltungsbereich
1. Geltungsbereich
(1) Die Luftbude GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Kayser, Dr.-Lang-Str. 18, 92364 Deining eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HRB 39577 (nachfolgend „Garantiegeberin“) gewährt ihren Kunden (nachfolgend „Garantienehmer“) die nachfolgend beschriebene, kostenpflichtige, 7- oder 10-jährige Garantie für von ihr vertriebene, dezentrale und zentrale Lüftungsanlagen sowie Abluftsystemen (nachfolgend „Produkte“). (2) Die Garantiegeberin garantiert nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen hinsichtlich bestimmter Material- und Verarbeitungsfehler zeitlich beschränkt die vertragsgemäße Funktionstüchtigkeit von sachgemäß installierten und verwendeten Produkten der Garantiegeberin. Als Nachweis für den fachgerechten Einbau der Lüftungsanlage muss eine Fachunternehmererklärung des Unternehmens vorliegen, welche den Einbau vollzogen hat. Wurde der Einbau durch die Garantiegeberin selbst oder einer Ihrer Partner durchgeführt, ist eine Fachunternehmererklärung nicht nachzuweisen. (3) Garantienehmer im Sinne dieser Garantie ist jede in der Garantieerklärung genannte natürliche oder juristische Person, die Produkte der Garantiegeberin und eine gesonderte Garantie für diese Produkte kostenpflichtig erworben hat.
2. Die Garantie
(1) Die Garantie beinhaltet freiwillige Leistungen der Garantiegeberin. (2) Die Garantiegeberin verpflichtet sich, den Garantienehmer im Garantiefall vor Kosten durch Material- oder Herstellungsfehlern, die bereits im Zeitpunkt der Lieferung bestanden haben und nach Ablauf der gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte auftreten, zu schützen. (3) Ansprüche aus der Garantie können nur durch schriftliche Anzeige an die Garantiegeberin (per E-Mail an kontakt@luftbude.de genügt) unter Vorlage der Originalrechnung mit Kaufdatum innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Monaten nach Eintritt des Garantiefalles oder bei nicht sofort erkennbaren Fehlern innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Entdeckung geltend gemacht werden. (4) Der Garantienehmer ist nach der Geltendmachung der Garantie zur unverzüglichen Rücksendung des mangelhaften Bauteils oder Produkts an die Garantiegeberin (Postanschrift: Dr.-Lang-Str. 18, 92364 Deining) verpflichtet. Die Rücksendung kann in Absprache und mit Zustimmung der Garantiegeberin im Einzelfall entfallen. (5) Eine Entscheidung über das Vorhandensein eines Garantiefalls wird durch eine Bewertung der Ursächlichkeit des Schadens durch die Garantiegeberin getroffen.
3. Umfang der Garantie
(1) Die Garantiegeberin leistet im Garantiefall nach denen in Ziff. 6 vereinbarten Garantieleistungen Ersatz für elektronische Bauteile, die aufgrund von bestimmter Material- und Verarbeitungsfehler innerhalb der vereinbarten Garantiefrist mangelhaft sind und die Funktionsfähigkeit des erworbenen Produkts beeinträchtigen (Teilschaden). (2) Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Kosten der Wiederherstellung (inkl. Steuern) des früheren betriebsfähigen Zustands des Produkts geringer als (i) der Zeitwert des Produkts unmittelbar vor Eintritt des Schadens oder (ii) der Verkaufspreis (inkl. Steuern) für ein neues Produkt gleicher Art und Güte. (3) Im Falle eines Totalschadens leistet die Garantiegeberin ebenfalls nach denen in Ziff. 6 vereinbarten Leistungen Ersatz für die Wiederbeschaffung eines neuen Produkts bzw. neuer Komponenten gleicher Art und Güte unter Anrechnung der bis dahin angefallenen Kosten zur Wiederherstellung und unter Berücksichtigung des Zeitwerts. (4) Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Kosten der Wiederherstellung höher sind als die Kosten der Wiederbeschaffung. (5) Der Selbstbehalt je Schadensfall beträgt 150 EUR. (6) Die maximale Summe aller Leistungen aus der Garantie ist auf den aktuellen Zeitwert beschränkt, maximal aber auf 700,00 EUR je dezentraler Lüftungsanlage und auf 7.000,00 EUR je zentrale Lüftungsanlage.
4. Voraussetzungen der Garantie
(1) Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nur, wenn
- der Garantienehmer einen Nachweis darüber vorlegt, dass der Schaden in der Funktionstüchtigkeit des Produktes innerhalb der Garantiezeit aufgetreten ist. Dieser Nachweis kann insbesondere durch Vorlage des Kaufbelegs geführt werden. Die Garantiegeberin empfiehlt daher, den Kaufbeleg bis zum Ablauf der Garantiezeit aufzubewahren,
- und der Garantienehmer einen Nachweis darüber vorlegt, dass dieser den bei Eintritt des Garantiefalls aktuell geltenden Empfehlungen des jeweiligen Herstellers, insbesondere auch den bei Eintritt des Garantiefalls geltenden Empfehlungen in der Montage- und Bedienungsanleitung zum erworbenen Produkt des Herstellers gefolgt ist und das Produkt entsprechend diesen Empfehlungen ordnungsgemäß in den empfohlenen Interwallen u.a. gewartet und gereinigt wurde.
- das Produkt keine Schäden oder Verschleißerscheinungen aufweist, die durch einen von der normalen Bestimmung und den Vorgaben des Lüftungsherstellers des verbauten Lüftungsgeräts (gem. der aktuell geltenden Montage- und Bedienungsanleitung des Herstellers) abweichenden Gebrauch verursacht sind,
- das Produkt keine Merkmale aufweist, die auf Reparaturen oder sonstige Eingriffe durch den Garantienehmer schließen lassen,
- das Produkt durch die Garantiegeberin oder einem von ihr autorisierten Partner eingebaut wurde,
- in das Produkt nur von der Garantiegeberin autorisiertes Zubehör eingebaut wurde,
- die Fabrikationsnummer weder entfernt noch unkenntlich gemacht wurde.
(2) Die Garantielaufzeit beginnt mit Kaufdatum. Nach Ersatz eines Teilschadens bestehen die Laufzeit der Garantie und der Zeitwert unverändert fort. Nach Ersatz eines Totalschadens erlischt die Garantie.
5. Garantieleistungen
(1) Die Garantieleistung besteht ausschließlich darin, dass die Garantiegeberin das erworbene Produkt nach eigener Wahl kostenlos für den Garantienehmer entweder (i) repariert oder (ii) eine kostenfreie Ersatzlieferung eines entsprechend gleichartigen oder gleichwertigen Produktes durchführt oder (iii) eine Ausgleichszahlung leistet. (2) Die Ausgleichszahlung entspricht dem Differenzbetrag, welcher sich nach Abzug des Zeitwerts vom Bestellwert des erworbenen Produkts ergibt. (3) Die Garantiegeberin behält sich vor, die Garantieleistungen dem technischen Fortschritt anzupassen. (4) Die Garantiegeberin erbringt die Garantieleistung abhängig von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls innerhalb eines angemessenen Zeitraums. Die Garantiegeberin bemüht sich, einen Leistungszeitraum von 8 Kalenderwochen nach Erhalt der Rücksendung gemäß Ziff. 2 Abs. 4 nicht zu überschreiten. (5) Die Garantiegeberin stellt für die Dauer der Reparatur bzw. Dauer der Ersatzlieferung keine Ersatzgeräte bereit. (6) Die Garantiegeberin übernimmt keine Transportkosten und -risiken der Rücksendung. Außerdem übernimmt die Garantiegeberin keine Kosten für die Demontage sowie keine Kosten für die Montage oder sonstige Kosten, Spesen, Porto und dergleichen. (7) Betriebsausfallschäden, Gewinnverlust und Folgeschäden, welche auf einen Schaden des Produktes beruhen, sind von der Garantiezusage nicht umfasst. (8) Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden oder aus Produkthaftung bestehen nur nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Vorschriften. (9) Die Garantie begründet keine Ansprüche auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises). Schlägt die Reparatur dreimal fehl, so kann der Garantienehmer verlangen, dass eine andere Fachwerkstatt nach Vorgabe des Garantiegebers mit der Durchführung der Reparatur beauftragt wird.
6. Garantieausschluss
Von der Garantie ausgeschlossen sind
- Schäden an nicht-elektronischen Bauteilen jeglicher Art (z.B. nicht-elektronische Zubehörteile, Plastikteile, Material), Schäden an Verbindungsstücken, Reglersystemen oder Steuerelementen, an Ventilatoren (Motor), (elektronische) Verschlussklappen sowie dem Wärmespeicher/Wärmetauscher,
- Schäden durch Abnutzungen des Produkts durch den Gebrauch von Verbrauchsmaterialien und Verschleißteilen (z.B. Schallzubehör jeglicher Art, Filter, Filtereinsätze),
- Schäden an leicht zerbrechlichen Materialien (z.B. Innenblende inkl. Halterungen, Außenhaube inkl. Halterung, Lüftungsrohre, Schutzmaterialien des Ventilators, sämtliche Sensoren, jegliche Halterungen oder Auslässe),
- Veränderungen durch einen normalen fortwährenden Verschleiß des Produkts (z.B. durch Sonneneinstrahlung, Rostbildung),
- Schäden durch die Verwendung außerhalb der von der Garantiegeberin oder dem Hersteller vorgegeben Zweck und Betriebsvorschriften sowie sämtliche Betriebs- und Bedienungsfehler,
- Schäden aufgrund eines missbräuchlichen, grob fahrlässigen oder unsachgemäßen Betriebs (z.B. dauerhafter Betrieb in Volllast mit einem Luftvolumenstrom von über 70 % der maximal möglichen Leistung auf Basis des Hersteller-Datenblatts),
- Schäden durch Chemikalien und Reinigungsmittel,
- Schäden aufgrund von Feuchtigkeit bei nicht sachgerechter Lagerung (z.B. Lagerung in Kellerräumlichkeiten),
- Schäden durch Naturgewalten (sog. Elementarschäden), insbesondere durch Starkregen, Überschwemmungen, Hochwasser, Erdbeben, Erdrutsche, Stürme, Blitzschlag, Hagel, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbrüche,
- Schäden durch Bodenstürze, Brüche und Unfälle,
- Schäden durch Abhandenkommen und Verlust,
- Schäden durch Terror- oder Kriegsereignisse jeder Art oder innerer Unruhen sowie Enteignungen oder enteignungsgleiche Eingriffe, Beschlagnahme oder sonstige staatliche Eingriffe,
- Schäden die durch dritte Personen verursacht werden,
- Schäden durch Zerkratzen, Verschrammen und Verschmutzen
- geringfügige Schäden, die die Funktionalität des Produktes nicht beeinträchtigen
- sämtliche Schäden aus und im Zusammenhang mit Transport,
- die Lieferung von Ersatzbauteilen,
- die Austausch-Dienstleistung als solches,
- die Übernahme von Kosten für Betriebsstoffe (z.B. Reinigungsmittel),
- Kosten für mittelbare oder unmittelbare Folgeschäden (z.B. Entsorgungskosten, Entschädigung für entgangene Nutzung oder Folgeschäden an nicht garantierten Bauteilen),
- Schäden aus oder im Zusammenhang mit einer eingeschränkten und fehlenden Nutzbarkeit von Räumlichkeiten, in welche das/die erworbene/n Produkt/e verbaut wurden,
- Produkte, die ins Ausland verbracht wurden.
7. Prüfungsvorbehalt der Garantiegeberin
(1) Werden Garantieansprüche geltend gemacht und stellt sich bei der Prüfung des Produkts durch die Garantiegeberin oder den zuständigen Kundendienst heraus, dass kein Fehler vorgelegen hat oder der Garantieanspruch aus einem der oben genannten Gründe nicht besteht, ist die Garantiegeberin berechtigt, eine Service-Gebühr i.H.v. 550 EUR zu erheben. (2) Die Kosten für die Prüfung trägt in diesem Fall der Garantienehmer. (3) Dies gilt nicht, wenn der Garantienehmer nachweist, dass er den Umständen nach nicht erkennen konnte, dass der Garantieanspruch nicht bestand.
8. Hinweise bei Garantiezusage gem. § 477 BGB
(1) Unabhängig von dieser Garantie und davon, ob im Schadenfall die zuvor beschriebene Garantie in Anspruch genommen wird oder nicht, bestehen uneingeschränkt die gesetzlichen Mängelrechte. (2) Nach eigener freier Wahl können daher neben oder auch ohne Geltendmachung der Garantieansprüche die gesetzlich geregelten Käuferrechte wegen Mängel der Kaufsache - insbesondere Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung des Kaufpreises oder Schadenersatz (siehe § 437 BGB und die entsprechenden besonderen Verjährungsregelungen in § 438 BGB) - gegenüber der Garantiegeberin geltend gemacht werden. (3) Die Garantie gilt unbeschadet zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften, wie z.B. dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch die Garantiegeberin oder ihre Erfüllungsgehilfen.
9. Datenschutz
Der Datenschutz hat höchste Priorität bei der Garantiegeberin und unterliegt den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und Telemediengesetzes (TMG). Bei der Garantiegeberin werden personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern die Einwilligung des Nutzers vorliegt oder eine Rechtsvorschrift die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten erlaubt. Die detaillierten Datenschutzbestimmungen sind unter https://www.luftbude.de/datenschutzerklaerung-luftbude abrufbar.
10. Schlussbestimmungen
(1) Die Garantie ist nicht übertragbar. Sie gilt in dem vorstehend genannten Umfang und unter den vorstehend genannten Voraussetzungen nicht im Falle der Weiterveräußerung für jeden späteren, künftigen Eigentümer des Produkts. (2) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag existieren nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Der Geltungsbereich der Garantie bezieht sich auf Deutschland. (3) Diese Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. (4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Garantie ist der Sitz der Garantiegeberin. (5) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.



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