EnEV Energieeinsparverordnung: Das ist für Ihren Hausbau oder Sanierung wichtig

Planen Sie Ihren Hausbau oder soll Ihr Haus saniert werden? Dann müssen Sie die Energieeinsparverordnung (kurz EnEV) beachten. Die EnEV regelt die rechtlichen Grundlagen für energieeffiziente Gebäude - mit dem Ziel, ab 2021 ausschließlich Niedrigenergie-Neubauten zu errichten.

Bei Verstößen drohen bereits jetzt empfindliche Geldstrafen.

Finden Sie die richtige Lüftung für Ihre Situation

Was ist die EnEv 2014: Ziele und Wirkungsbereich der Energieeinsparverordnung

In Deutschland sind ca. 40 Prozent des Energieverbrauchs und rund ein Drittel der CO2-Emissionen auf Gebäude zurückzuführen. Um hier die Ressourcen zu optimieren, ist seit dem 1. Mai 2014 die aktuelle Fassung der EnEV in Kraft.
Die Wirkungsgebiete der EnEV auf einen Blick
Wärmedämmstandard

Heizungs- und Klimatechnik eines Gebäudes
Umweltauswirkungen verschiedener Energieträger

Heizkosten
Was sollen die Regelungen der Energieeinsparverordnung eigentlich erreichen?

Festgesetztes Ziel der EnEV ist es, einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Hierfür begrenzt die EnEV den zulässigen Eigenbedarf von beheizten und klimatisierten Räumen. Auch die Anforderungen an den Wärmeschutz der Gebäudehülle wurde im Zuge der EnEV um durchschnittlich 20 Prozent verschärft. Somit wird der Hausbesitzer und künftige Bauherr in die Pflicht genommen, die Ziele des Klimaschutzes mit zu erreichen. Um eine verlässliche Aussage treffen zu können wird der Primärenergiebedarf des Gebäudes ermittelt. Der Primärenergiebedarf bezeichnet die Energie, die für den gesamten Bedarf des Hauses benötigt wird: von der erforderlichen Heizenergie, also der Energie, die direkt im Haus verbraucht wird bis hin zur Energie, die für die Gewinnung, Umwandlung sowie Verteilung der genutzten Brennstoffe aufgewandt wird.

Für diese Gebäude gilt die EnEV-Energieeinsparverordnung


Wohngebäude
Gebäude mit einer durchschnittlichen Innentemperatur von mindestens 19 Grad
Gebäude, die mehr als vier Monate im Jahr beheizt werden

Der Gesetzgeber unterscheidet hier zwischen Mehrfamilienhäusern und Ein- bzw. Zweifamilienhäusern, je nach Gebäudetyp sind unterschiedliche Bedingungen zu erfüllen:

Mehrfamilienhäuser: der Besitzer ist verpflichtet, Austausch- und Nachrüstungsarbeiten im Sinne der Energieeinsparverordnung bis zu einem bestimmten Termin zu erfüllen.

Ein- und Zweifamilienhäuser: von der Nachrüstpflicht ausgenommen, wenn der Eigentümer bereits vor dem 1. Februar 2002 selbst in der Immobilie wohnte. In diesem Fall gelten nur sogenannte „bedingte Anforderungen“, die Sie erfüllen können, wenn ohnehin eine Modernisierung geplant ist.

Achtung: Die EnEV hat empfindliche Bußgelder für den Verstoß gegen die Energieeinsparverordnung eingeführt - Sie müssen bei Zuwiderhandlung mit Strafen von bis zu 50.000 € rechnen.

Ausnahmen - Für diese Gebäudetypen gilt die EnEV nicht

Nichtwohngebäude mit einer Mindestraumhöhe von vier Metern, die durch eine dezentrale Gebläse- oder Strahlungsheizung beheizt werden
Ferien- und Wochenendhäuser, die weniger als 25 Prozent der Energie verglichen mit einem ganzjährigen Verbrauch benötigen, da sie vorrangig im Frühling und Sommer bewohnt werden
Gebäude unter Denkmalschutz

EnEV 2014: Diese Anforderungen der Energieeinsparverordnung bestehen für Neubauten

Die Herausforderung für Neubauten ist in der EnEV der Jahresprimärenergiebedarf. Dieser Bedarf ist stets im Verhältnis zum Referenzgebäude gleicher Baugröße und Art und den vorgegebenen technischen Eigenschaften zu sehen. Das Referenzgebäude ist ein Gebäude, das vergleichbar in Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung zu Ihrem geplanten Gebäude oder dem Bestandsgebäude ist (Siehe auch Vergleich Lüftungsanlagen)

Wichtig: Ihr Neubau darf nur 75 Prozent des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes aufweisen.

Zusätzlich müssen für den Gebäudetyp geltende Grenzwerte für den Transmissionswärmeverlust in Hinblick auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche beachtet werden. Also, wieviel Wärme verliert Ihr Gebäude komplett betrachtet? Außerdem stellt die EnEV auch Anforderungen an den Wärmeschutz im Sommer. So werden solare Wärmegewinne ebenfalls für den Primärenergiebedarf des Gebäudes berücksichtigt.
Luftbude Tipp:
Lassen Sie sich durch einen Energieberater beraten und betreuen. Durch die langjährige Erfahrung im Umgang mit anderen Bauvorhaben oder Sanierungen können Energieberater schnell Ihre passende Lösung errechnen.
Beachten Sie: Viele Hersteller von Lüftungstechnik bieten kostenfreie Lüftungskonzepte mit einer energetischen Bewertung an, die als Grundlage nicht nur für die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), sondern auch für die Errechnung des Primärenergiebedarfs gelten. Sichern Sie sich so attraktive Förderprogramme.

Für die Energiebilanz werden verschiedene Faktoren berücksichtigt: Nicht nur Ihre Anlagentechnik wird einbezogen, sondern auch die bei der Erzeugung, Verteilung, Speicherung und Übergabe von Wärme entstehenden Verluste. Wichtig wird somit die Energie, die an Ihrer Gebäudefassade abgegeben wird und nicht mehr nur die Nutzenergie im Raum. Die Frage ist also: Wieviel Wärme gibt Ihr Haus durch die Außenwände ab und nicht nur die Frage nach Ihren Heizwerten (Wärmerückgewinnung). Außerdem wird der Energiebedarf Ihres Gebäudes primärenergetisch bewertet. Hierfür wird der Primärenergiefaktor berechnet, indem die entstehenden Energieverluste beispielsweise durch Gewinnung, Umwandlung und Transport des jeweiligen Energieträgers in die Energiebilanz des Gebäudes einfließen.
Vorteil für Sie als Hausbauer: Der Primärenergiefaktor ist der Ökobilanz deutlich näher. Mit dem erweiterten Rahmen der EnEV können Sie den Faktor Anlagentechnik mit dem Faktor baulicher Wärmeschutz in der Gesamtbilanz Ihres Gebäudes verrechnen lassen.
Luftbude Tipp:
Nutzen Sie den Primärenergiefaktor und gleichen Sie beispielsweise eine schlechte Wärmedämmung mit einer effizienten Heizanlage aus und kompensieren Sie so teure Baukosten durch effiziente Energieeinsparungen (Kosten von dezentralen Lüftungsanlagen).

EnEV für Bestandsgebäude - Welche Anforderungen bestehen laut der Energieeinsparverordnung?

Auch für Bestandsgebäude liefert die EnEV einige Regelungen, die Sie bei der Sanierung beachten müssen.
Regelungen der EnEV für Bestandsgebäude auf einen Blick:
Betriebsverbot für Heizkessel, die 30 Jahre oder älter sind (seit 1. Januar 2015).
Heizungs- und Warmwasserrohre müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
Ebenso muss die oberste Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen gedämmt werden, wenn diese keinen Mindestwärmeschutz aufweist. Sie können wahlweise auch das darüber liegende Dach dämmen.

Von der Austauschpflicht ausgenommen sind Brennwertkessel und Niedertemperaturkessel mit hohem Wirkungsgrad. Sie sind außerdem von den Bestimmungen der EnEV befreit, wenn Sie selbst der Eigentümer des Ein- oder Zweifamilienhauses sind und das Gebäude selbst bereits seit dem 1. Februar 2002 bewohnen. Dennoch müssen Sie die geforderten Mindeststandards einhalten, wenn ohnehin eine umfangreiche Modernisierung geplant ist.
Achtung!
Ein Eigentümerwechsel verpflichtet die neuen Eigentümer zu einem Austausch des veralteten Heizkessels innerhalb von zwei Jahren.

Bei diesen Sanierungsvorhaben müssen Sie die geforderten Maßnahmen der EnEV beachten:

Erneuerung des Außenputzes, sobald dies mindestens 10 Prozent der gesamten Außenfläche einschließt
Austausch von Fenstern

Ausnahme: Die EnEV gilt nicht, wenn Sie das Gebäude nur neu streichen.
Haben Sie keine Scheu vor zu hohen Sanierungskosten, um die EnEV einzuhalten. Prüfen Sie die Energiebilanz im Vorfeld. Denn laut Energieeinsparungsgesetz müssen Sie die Anforderungen nicht einhalten, wenn die durch den Modernisierungsaufwand entstehenden Kosten nicht durch die Einsparungen während der üblichen Nutzungsdauer ausgeglichen werden können.

Lassen Sie im Vorfeld Ihrer umfassenden Sanierung von einem Energieberater eine energetische Gesamtbilanz erstellen. Hierbei kann der Primärenergiebedarf wesentlich höher sein als bei einem Neubau. Im Falle einer Einzelsanierung gibt die EnEV Werte zum Wärmeschutz vor; beispielsweise für die Dämmung der Außenwand: hier muss eine Stärke zwischen 12 und 16 cm eingehalten werden. Informieren Sie sich beispielsweise bei der KfW über passende Konditionen für Ihre Sanierung.
Und was ist, wenn Sie Ihr Haus gebaut, Ihre Sanierung abgeschlossen haben - inwieweit entwickeln sich die gesetzlichen Richtlinien noch?

Die EnEV wird alle paar Jahre erneuert, so wurden die Bestimmungen bereits mehrfach ausgeweitet und verschärft (beispielsweise in den Jahren 2004, 2007, 2009 und 2014). Da das erklärte Ziel autark sich selbst mit Energie versorgende Häuser sind, wird der Primärenergiebedarf stets neu errechnet und die Standards immer höher gesetzt. Damit erneuerbare Energien und energieeffiziente Maßnahmen immer stärker mit eingeplant werden können. Derzeit ist die EnEV aus dem Jahr 2014 in Kraft.

Energieausweis: Die Pflicht der Energieeinsparverordnung zum Führen eines Energieausweises

Laut EnEV 2014 ist für alle Neubauten und sanierten Gebäude ein Energieausweis auszustellen. Durch den Energieausweis wird der energetische Zustand des Gebäudes transparent - besonders wichtig, wenn Sie Ihr Haus verkaufen wollen. Sie erfahren hier alle wichtigen Informationen zum Energieverbrauch des Gebäudes und erhalten hilfreiche Modernisierungstipps.

Seit der EnEV 2014 gilt für den Eigentümer: Wenn Sie Ihr Haus verkaufen, muss der gültige Ausweis spätestens beim Besichtigungstermin vorgelegt und nach Vertragsabschluss übergeben werden.

Den Energieausweis kann man in zwei Arten unterteilen: den Energiebedarfsausweis sowie den Energieverbrauchsausweis. Für den Energiebedarfsausweis ist der energetische Zustand des Gebäudes ausschlaggebend: also die Qualität der Wände, Fenster und der Heizung. Der Energieverbrauchsausweis betrachtet hingegen den Energieverbrauch der Bewohner. Als Immobilienbesitzer können Sie sich auf freiwilliger Basis einen Energiebedarfsausweis ausstellen lassen.

Achtung!
Für jeden Neubau ist die Ausstellung eines Bedarfsausweises jedoch Pflicht.
Verschiedene Regeln bei Bestandsgebäuden:

Auch hier kann sich der Immobilienbesitzer freiwillig einen Energiebedarfsausweis ausstellen lassen. Einen Energiebedarfsausweis benötigen Sie jedoch immer, wenn:

Ihr Gebäude bis zu vier Wohneinheiten besitzt
diese Wohneinheiten vor Gültigkeit der ersten Wärmeschutzverordnung (im Jahr 1977) erbaut wurden
und das Gebäude die Vorgaben nicht erfüllt.
Sie haben die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis, nur wenn:

Ihr Bestandsgebäude vier Wohneinheiten hat, die 1977 oder später erbaut wurden und bereits den Vorgaben der Wärmeschutzverordnung entsprechen.
Ihr Gebäude mehr als vier Wohneinheiten hat - hier ist das Baujahr irrelevant.
Ihr Gebäude maximal vier Wohneinheiten hat, diese bereits vor 1977 erbaut wurden und bereits die geforderten Maßgaben der Wärmeschutzverordnung einhalten oder diese durch abgeschlossene Sanierungsarbeiten erfüllen.

Auf diese Pflichtangaben bei Wohngebäuden müssen Sie im Energieausweis achten

Hinweis: Sie sind als Vermieter und Verkäufer verpflichtet in kommerziellen Anzeigen gewisse Energiekennwerte mit anzugeben.

Typ des Energieausweises: Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis
Endenergiebedarfs- oder Endenergieverbrauchswert für das Gebäude
wesentliche Energieträger für die Gebäudeheizung
Energieeffizienzklasse
Baujahr
Fazit Energieeinsparverordnung – Was sollten Sie tun:

Achten Sie bei Ihrem Hausbau oder Sanierung auf die Standardanforderungen der EnEV wie den Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust, um langfristig rechtlich abgesichert zu sein, Strafen der EnEV zu verhindern und dauerhaft Energiekosten zu sparen. Fordern Sie beim Hersteller Ihres Lüftungsgeräts kostenfreie Lüftungskonzepte mit einer energetischen Bewertung an, um diese für die Berechnung des Primärenergiebedarfs zu nutzen und die DIN 1946-6 Norm einzuhalten. Langfristig gesehen lohnen sich energieeffiziente Maßnahmen: Schöpfen Sie mögliche Energieeinsparungen durch dichtere Fassaden, Dächer, Fenster und weitere optimierte Techniken und Werkstoffe aus. So reduzieren Sie nicht nur Ihren energetischen Fingerabdruck, sondern sparen kontinuierlich Energiekosten.

Durch dezentrale Lüftungsanlagen können Sie richtig Lüften, um eine gesunde, frische und schadstofffreie Luft zu erhalten. Damit die Funktion und Steuerung dieser Anlagen gewährleistet werden können, müssen diese auch regelmäßg gereinigt werden. Ein möglicher Hinweis für eine verunreinigte Lüftungsanlage ist die Lautstärke dieser.

Jetzt Lüftungslösung anfragen


 

Adrian Junger - Sachverständiger Richtlinien im Bereich Lüftung
Über den Autor...

Mein Name ist Adrian Junger und ich bin auf die Richtlinien im Bereich der Lüftungstechnik spezialisiert. Ich kenne mich bestens mit den aktuellen Vorschriften und Anforderungen aus und berate meine Kunden auch umfassend zu möglichen Fördermöglichkeiten. Die Zusammenarbeit mit Luftbude gibt mir einen sehr guten Einblick in den gesamten Lüftungsmarkt.

Adrian Junger, Sachverständiger Richtlinien im Bereich Lüftung


Quellennachweis
Für diesen Artikel wurden Erfahrungswerte mehrerer Lüftungsexperten, Bausachverständiger, Handwerker sowie Hersteller aufgearbeitet und zusammengefasst. Als Grundlage dienen hierfür aktuelle Normen, Gutachten sowie neutrale Prüfprotokolle unabhängiger Messdienstleister. 

Über 10.000 Kunden vertrauen Luftbude